Paul-Dohrmann-Schule

Ipads zur Ausleihe für Schüler*innen

 

(Änderung am 23.02. um 13 Uhr – Verbesserte Version des Elternbriefes)

 

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

Das Land NRW und die Stadt Dortmund stellen der Paul-Dohrmann-Schule I-Pads für Schüler/innen zur Verfügung.

Nur Schüler, die “in ihrer häuslichen Situation nicht auf bestehende technische Geräte zurückgreifen können“, können ein Leihgerät ausleihen.

Es handelt sich dabei um hochwertige Leihgeräte, die im Eigentum der Stadt Dortmund verbleiben.

Die Geräte müssen sorgsam behandelt und zurückgegeben werden.

Der Verleih wird mit allen Eltern oder Erziehungsberechtigten einzeln in einem Vertrag rechtlich verbindlich geregelt.

Wenn sie ein Leihgerät für ihr Kind bekommen, übernehmen Sie auch Verpflichtungen wie Haftungsansprüche bei Verlust, Beschädigung oder vertragswidrigem Gebrauch!

Insgesamt haben wir 136 Schüler I-Pads bekommen. Wir wollen daher zunächst erfassen welcher/e Schüler/in  „in seiner häuslichen Situation nicht auf bestehende technische Geräte zurückgreifen kann“. Dazu bitte ich folgende Fragen zu beantworten

 

Name des Kindes:  ____________________       Klasse:        ______

  1. Ich brauche kein Ausleihgerät für mein Kind.                                Ja          nein
  2. Ich beantrage ein Verleihgerät.                                                        Ja         nein
  3. Ich beziehe aktuell folgende Leistungen:

SGB II                 BG-Nr:………………………….                                                     Ja         nein

Wohngeld              Nr: ……………………………….                                                 Ja        nein

Kinderzuschlag      Nr: ……………………..                                                            Ja        nein

Sozialhilfe            Nr. ……………………………….                                                      Ja         nein

AsylbLG               Nr. ………………………………..                                                     Ja        nein

  1. Ich habe die Ausstattung über die AA beantragt.                            Ja        nein

(Falls Sie parallel eine Ausstattung über die AA beantragt haben, können sie bei Ablehnung ihres Antrags dort gegebenenfalls später in der Schule berücksichtigt werden.)

 

Michael Keßebohm

Schulleiter

 

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Hier können Sie sich bereits vorhab den Leihvertrag anschauen:

>>>Leihvertrag ipads für Schüler*innen<<<

 

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