Paul-Dohrmann-Schule

Nachweis des Masern-Impfschutzes

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

bis zum 30.4. muss für alle Schülerinnen und Schüler der Impfschutz gegen Masern nachgewiesen werden. Dafür kann der Impfpass bei den Lehrerinnen und Lehrern vorgezeigt werden oder nach Terminvereinbarung im Sekretariat.

 

Hier finden Sie den Elternbrief mit der gesetzlichen Grundlage.

 

Vielen Dank für Ihre Mithilfe!

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