Die Notbetreuungsregeln wurden erweitert. Personen, die den Berufsgruppen der kritischen Infrastruktur angehören haben Anspruch auf Betreuung unabhängig von der Beschäfitgung des Partners. Außerdem besteht der Anspruch auch am Wochenende und in den Ferien (Osterfeiertage ausgenommen)
Hier (>KLICK<) finden Sie die ausführliche Mail des Ministerium für Schule und Bildung